Stadt gibt den Platz wieder frei, Training beginnt am 07.05.2020 unter Auflagen
Die Stadt hat den Platz wieder freigegeben. Unter Auflagen ist ein Training wieder möglich. Die folgenden Regeln sind unbedingt zu beachten und einzuhalten. Bei Rückfragen richtet Euch bitte an Eure Trainer.
- Das Training startet am Donnerstag dem 07.05.2020
- Die Trainingszeiten bleiben wie gewohnt, die Übungsleiter koordinieren ihre Teams entsprechend.
- Personen mit erhöhter Körpertemperatur und/oder Erkältungssymptomen dürfen die Sportstätte nicht betreten.
- Um die die Mindestabstände beim Betreten und Verlassen der Sportanlage zu gewährleisten, wird ein Einbahnstraßensystem eingeführt. Das bedeutet, das Tor an den Kabinen ist nur Eingang, verlassen wird die Anlage über das Marathontor.
- Die Sportlerinnen und Sportler betreten und verlassen die Sportanlage in Trainingsbekleidung. Umziehen und Duschen ist auf dem Gelände nicht möglich und auch nicht erlaubt.
- Bei Sportstätten im Freien dürfen nicht mehr als eine Person pro 20 m² Nutzungsfläche trainieren; der Mindestabstand von 2 Metern zwischen Sportlern und Trainern ist in jeder Trainingseinheit sowie den Pausen einzuhalten. Trainingseinheiten mit Mannschaftsspielcharakter sind nicht erlaubt. Jeglicher Körperkontakt ist zu vermeiden.
- Der Mindestabstand zwischen den Personen von mindestens 1,50 Meter ist auch in den Sanitärbereichen unbedingt einzuhalten. Frauen/Mädchen benutzen die Toiletten im Neubau, Männer/ Jungen die Toiletten im Altbau.
Händewaschen mit entsprechendem Abstand zueinander. Die Stadt stattet die sanitären Anlagen mit Flüssigseife und zum Abtrocknen mit Einmalhandtüchern aus. - Bei Laufsport ist der Mindestabstand hintereinander zu vergrößern: für schnelles Gehen mit 4 km / h ungefähr 5 m und für Läufer mit 14,4 km / h ca. 10 m.
- Trainingsgeräte sind nach der Benutzung zu reinigen. Desinfektionsspray wird durch den Verein bereitgestellt.
- Die Trainingsgruppen sind in 5er Gruppen zu unterteilen. Ab der D-Jugend abwärts ist jede 5er Gruppe von einem Erwachsenen zu beaufsichtigen.
- Publikumsverkehr ist nicht gestattet